Verhaltensgrundsätze

1. Unser Selbstverständnis

Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung beinhaltet für uns die Beachtung rechtlicher, ethischer, moralischer und nachhaltiger Grundsätze und sind ein Selbstverständnis für unser Handeln. Wir wollen Verantwortung übernehmen für Menschen, Umwelt und Gesellschaft.

Die WIEDEMANN-Gruppe und alle mit ihr verbundenen Unternehmen (im Folgenden als WIEDEMANN-Gruppe bezeichnet) sind in allen Aspekten ihres geschäftlichen Umgangs mit Kunden, Lieferanten, Angestellten, Wettbewerbern und Stakeholdern der Integrität, der nachhaltigen Entwicklung und den Prinzipien des UN Global Pact verpflichtet.

Dieser Kodex beschreibt die Standards und Erwartungen der WIEDEMANN-Gruppe bezüglich all ihrer Geschäftsbeziehungen.

Wir erwarten ein vergleichbares Verhalten von unseren Mitarbeitenden, unseren Geschäftspartnern, den Institutionen und der öffentlichen Hand (Geschäftspartner). Alle sollen in ihren Geschäftsbetrieben geeignete Kontrollsysteme unterhalten, die Gesetzesverstöße verhindern und deren Untersuchung ermöglichen.

Diese Erklärung soll die Rahmenbedingungen, unter denen wir zusammenarbeiten und wirtschaftlichen Erfolg haben wollen, aufzeigen. Sie soll uns als Richtlinie für unser Handeln dienen und unser Selbstverständnis für ein verantwortungsvolles Verhalten im Umgang miteinander und gegenüber der Gesellschaft darstellen.

Weiter sind wir bestrebt, laufend unser unternehmerisches Handeln, unsere Produkte und Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren und fordern unsere Geschäftspartner auf, im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes dazu beizutragen.

Die Einhaltung der hier gesetzten Rahmenbedingungen erwarten wir nicht nur von uns, sondern auch von allen, die mit uns umgehen und arbeiten.

2. Soziale Verantwortung

Von unseren Lieferanten lassen wir uns zusichern und überprüfen gegebenenfalls, dass keine Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklavenarbeit oder derart vergleichbare Arbeiten eingesetzt werden. Jede Arbeit muss freiwillig sein, ohne Androhung von Strafe und unter arbeitsrechtlichen Sozialstandards erfolgen. Die Mitarbeitenden müssen jederzeit die Arbeit oder das Beschäftigungsverhältnis beenden können. Es dürfen keine psychischen Härten, sexuelle und persönliche Belästigung und Erniedrigung stattfinden. Menschen sind fair, würdevoll und respektvoll zu behandeln.

Menschen dürfen nicht wegen ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer ethnischen Herkunft oder Abstammung, ihrer Nationalität, ihrer Rasse, einer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religion, ihrer politischen Gesinnung oder ähnlichen Gründen diskriminiert werden oder Repressalien ausgesetzt werden. Körperliche und psychische Gewalt gegenüber Mitarbeitenden oder Stakeholdern sowie sexuelle Belästigung dürfen nicht toleriert werden.

Die Arbeitszeiten müssen den geltenden Gesetzen entsprechen. 48 Wochenstunden und mindestens ein freier Tag pro Woche sollten in jedem Fall eingehalten werden.

Das Entgelt für reguläre Arbeitsstunden und Überstunden sowie sonstige Leistungen müssen dem nationalen gesetzlichen Mindestlohn entsprechen.

Lieferanten müssen faire Löhne zahlen und die maximalen Arbeitszeiten gemäß den geltenden Gesetzen einhalten sowie ein existenzsicherndes Arbeitsentgelt entsprechend den örtlichen Lebensbedingungen sicherstellen.

Wir erwarten, dass Mindeststandards für Arbeitssicherheit, Brandschutz und Gesundheit am Arbeitsplatz eingehalten werden. Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz sind für uns eine Grundvoraussetzung für eine Zusammenarbeit.

Lieferanten müssen Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeitenden an ihren Arbeitsplätzen sicherstellen und eine Arbeitsumgebung schaffen, die zur Verhütung von Unfällen beiträgt, und Gesundheitsrisiken für alle, die an ihren Standorten arbeiten, minimieren. Lieferanten müssen die örtlich geltenden Arbeitsschutzvorschriften befolgen und ihre Mitarbeitenden zu deren Befolgung anhalten und entsprechend schulen.

Es muss sichergestellt sein, dass Mitarbeitenden ausreichende Räumlichkeiten, auch getrennt nach Geschlechtern, für die Hygiene und Erholungspausen zur Verfügung stehen.

3. Ökologische Verantwortung

Wir und alle unsere Geschäftspartner sind verpflichtet, die einschlägigen Gesetze zu befolgen, internationale Umweltstandards einzuhalten, mit allen natürlichen Ressourcen sparsam und verantwortungsvoll umzugehen und die negativen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt, Klima, Artenvielfalt und Wasserknappheit minimal zu halten.

Von allen Geschäftspartnern und uns erwarten wir, dass geeignete Managementsysteme eingesetzt werden, um Umwelt- und Sicherheitsrisiken zu vermeiden und bestehende Umwelt- und Sicherheitsstandards zu verbessern.

Geschäftspartner müssen alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Produktsicherheit, Umgang mit gefährlichen Stoffen, Gütern und Abfällen sowie Kennzeichnung und Verpackung von Produkten beachten. Insbesondere dürfen Produkte keine Programmroutinen oder technische Vorrichtungen zur Umgehung gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen enthalten.

Wir erwarten, dass die Entwicklung und Verbreitung energieeffizienter und umweltfreundlicher Technologien gefördert, mit allen natürlichen Ressourcen sparsam umgegangen und Abfälle sowie Emissionen in die Luft, in Gewässer und den Boden reduziert werden.

4. Ethisches Geschäftsverhalten

Die WIEDEMANN-Gruppe toleriert keinerlei Form von Korruption, Bestechung oder andere unlautere Handelspraktiken.

Die WIEDEMANN-Gruppe erwartet von ihren Geschäftspartnern, dass sie es verbieten, Privatpersonen oder Beamten mit dem Ziel, in gesetzeswidriger Weise geschäftliche Entscheidungen zu beeinflussen oder diese dazu zu bewegen, pflichtwidrig zu handeln, Geschenke, Bewirtung, Zuwendungen zur Beschleunigung von Entscheidungen, Spenden, Sponsorengelder, Schmiergelder oder andere Vorteile zu gewähren.

Alle Geschäftspartner sind verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, die der Verhinderung von Geldwäsche dienen, und dürfen sich in keiner Weise an Geldwäscheaktivitäten beteiligen.

Geschäftspartner sollen eventuelle Interessenkonflikte, die einen Einfluss auf die Geschäftsbeziehung mit der WIEDEMANN-Gruppe haben oder den Anschein eines solchen Einflusses erwecken, melden.

Geschäftspartner müssen die geltenden Gesetze betreffend die Einfuhr und Ausfuhr von Waren, Dienstleistungen und Informationen sowie alle geltenden Embargos und Sanktionen beachten.

Jeder Geschäftspartner muss geeignete Maßnahmen treffen, um zu verhindern, dass in seinen Produkten Rohstoffe verwendet werden, die mittelbar oder unmittelbar zu Menschenrechtsverletzungen, zu Korruption, zur Finanzierung bewaffneter Gruppierungen oder zu ähnlichen nachteiligen Auswirkungen beitragen.

5. Qualität unserer Handelsprodukte

Bei der Auswahl unserer Lieferanten richten wir uns nach den hier festgehaltenen Rahmenbedingungen. Unsere Qualitätsanforderungen haben einen hohen Standard im Sinne der Nachhaltigkeit.

6. Schutz von Daten und Informationen

Wir und unsere Geschäftspartner werden die geltenden Datenschutzvorschriften beachten und befolgen. Alle müssen die Vertraulichkeit der übertragenen Daten und sensibler Informationen aller Geschäftspartner beachten und sicherstellen.

Von Geschäftspartnern wird erwartet, dass sie es ihren Mitarbeitenden und Stakeholdern ermöglichen, Bedenken zu äußern oder möglicherweise ungesetzliche Praktiken oder Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex zu melden, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen. Das Hinweisgeber- und Beschwerdesystem der WIEDEMANN-Gruppe kann auf der Website der WIEDEMANN-Gruppe eingesehen werden.

Verstöße gegen die in diesem Verhaltenskodex für Geschäftspartner festgestellten Standards, insbesondere eine Verletzung der Pflichten bezüglich Menschenrechte und Umweltschutz sowie Gesetzesverstöße, müssen unverzüglich abgestellt werden. Geschäftspartner sollen die WIEDEMANN-Gruppe kontaktieren, um geeignete Abhilfemaßnahmen für festgestellte Risiken oder Verstöße zu finden und wirksame Kontrollen und Maßnahmen zur Verhinderung eines erneuten Vorkommens zu beschließen. Für den Fall, dass der Geschäftspartner das Problem nicht in adäquater Weise innerhalb einer angemessenen Frist angeht, behält sich die WIEDEMANN-Gruppe das Recht vor, die Geschäftsbeziehung aus wichtigem Grund ohne weitere Ankündigung und unbeschadet gesetzlicher oder vertraglicher Rechte zu beenden.