Verhaltensgrundsätze

Unsere Verhaltensgrundsätze

Bei der WIEDEMANN-Gruppe legen wir Wert darauf, die Menschenrechte und Umweltbelange zu respektieren und zu schützen. Wir wollen Verantwortung übernehmen für Menschen, Umwelt und Gesellschaft.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bildet hierfür die Grundlage, indem es verbindliche Richtlinien für Unternehmen festlegt, um unter anderem die Rechte und die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Zur Umsetzung dieser Ziele ist die aktive Mitwirkung aller Betriebsangehörigen entscheidend.

Wir erwarten ein vergleichbares Verhalten von unseren Geschäftspartnern, den Institutionen und der öffentlichen Hand. Alle sollen in ihren Geschäftsbetrieben geeignete Kontrollsysteme unterhalten, die Gesetzesverstöße verhindern und deren Untersuchung ermöglichen.

Diese Erklärung soll die Rahmenbedingungen, unter denen wir zusammenarbeiten und wirtschaftlichen Erfolg haben wollen, aufzeigen. Sie soll uns als Richtlinie für unser Handeln dienen und unser Selbstverständnis für ein verantwortungsvolles Verhalten im Umgang miteinander und gegenüber der Gesellschaft darstellen.

Weiter sind wir bestrebt, laufend unser unternehmerisches Handeln, unsere Produkte und Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren und fordern unsere Geschäftspartner auf, im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes ebenfalls dazu beizutragen.

1. Soziale Verantwortung

Wir achten die geltenden Pflichten des Arbeitsschutzes, um die Gefahr von Unfällen bei der Arbeit oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Die konkrete Umsetzung erfolgt u.a. durch:

  • die Implementierung allgemeiner Sicherheitsstandards für Arbeitsstätten und Arbeitsplätze, einschließlich geeigneter Maßnahmen zur Brandprävention sowie Bereitstellung von Fluchtwegen und Notausgängen;
  • die Identifizierung und Minimierung spezifischer Risiken bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, einschließlich Arbeitsstoffen, Maschinen, Ausrüstungen, Anlagen und Geräten;
  • die Berücksichtigung potenzieller Gefahren durch physikalische und chemische Einflüsse bei betrieblichen Aktivitäten und die Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen;
  • die Bereitstellung von ausreichender Schutzkleidung und Schutzausrüstung;
  • die Gewährleistung, dass bei einer Überschreitung der Regelarbeitszeit die wöchentliche Arbeitsdauer von 48 Stunden zuzüglich maximal 12 Überstunden nicht überschritten wird, sowie die Einhaltung des Rechts auf Ruhepausen an jedem Arbeitstag, um das Risiko arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren durch übermäßige körperliche oder geistige Ermüdung zu minimieren. Ebenso gilt, dass bei einer Überschreitung der wöchentlichen Regelarbeitstage nach maximal sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen ein arbeitsfreier Tag einzuräumen ist;
  • geeignete organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung manueller Handhabungen von Lasten, die eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten darstellen könnten;
  • die Schulung und Unterweisungen von Beschäftigten in Unfallprävention, Maßnahmen bei Unfällen sowie in der Notfallvorsorge, um potenzielle Gefahrensituationen am Arbeitsplatz zu erkennen und angemessenen Gegenmaßnahmen zu ergreifen;
  • die Beachtung einschlägiger nationaler Vorschriften zum betrieblichen Arbeitsschutz und Sicherheit, insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, PSA-Benutzungsverordnung, Lastenhandhabungsverordnung und Arbeitssicherheitsgesetz.

Wir verurteilen jegliche Form der Ungleichbehandlung und Diskriminierung innerhalb unseres Unternehmens und unter den Beschäftigten aufgrund von nationaler und ethnischer Herkunft, sozialer Stellung, Hautfarbe, Gesundheitszustand, körperlicher oder geistiger Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Überzeugung, Religion oder Weltanschauung, sofern diese nicht durch die Anforderungen der Beschäftigung gerechtfertigt ist, wie es auch u.a. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vorsieht.

Wir setzen uns insbesondere dafür ein, dass:

  • im Rahmen des Einstellungsverfahrens niemand aufgrund der genannten Merkmale benachteiligt wird;
  • alle unsere Beschäftigten gleichbehandelt werden, insbesondere durch die Gewährleistung gleicher Entlohnung für gleichwertige Arbeit;
  • allen Beschäftigten die gleichen beruflichen Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten offenstehen;
  • eine Nulltoleranzpolitik gegen Belästigung, Diskriminierung oder Schikanen am Arbeitsplatz besteht.
  • sichergestellt wird, dass Mitarbeitenden ausreichende Räumlichkeiten für die Hygiene und Erholungspausen zur Verfügung stehen.

Wir stellen sicher, dass das Recht unserer Beschäftigten auf Zusammenschluss oder Beitritt zu Gewerkschaften nicht beeinträchtigt wird. Dies schließt auch das Streikrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen ein. Die Gründung, der Beitritt oder die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft darf nicht zu ungerechtfertigten Benachteiligungen oder Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Beschäftigten führen.

Wir erkennen die Bedeutung einer angemessenen Entlohnung für alle unsere Beschäftigten an. Daher lehnen wir jegliche Vorenthaltung eines angemessenen Arbeitslohnes ab. Zu einer angemessenen Entlohnung gehören insbesondere faire Vergütungen sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu Mindestlöhnen, Überstundenregelungen und gesetzliche Sozialleistungen (wie Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie Versicherungsbeiträge gegen Betriebsunfälle oder die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Wir tolerieren keine Lohnabzüge, die gesetzlich nicht zulässig sind.

Wir gewährleisten eine faire und gerechte Entlohnung, die auf objektiven Kriterien wie Qualifikation, Erfahrung, Leistung und Verantwortung basiert.

Gleiches erwarten wir von unseren Geschäftspartnern. Im Rahmen der Beschaffung und des Einkaufs liegt das besondere Augenmerk darauf, diese nicht in bestimmten Hochrisikoländern ohne eine vorherige gründliche Prüfung durchzuführen. Bei den Beschaffungs- und Einkaufserwägungen werden die Rechtspositionen des LkSG berücksichtigt:

Wir lassen uns zusichern und überprüfen gegebenenfalls, dass keine Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklavenarbeit oder derart vergleichbare Arbeiten eingesetzt werden. Jede Arbeit muss freiwillig sein, ohne Androhung von Strafe und unter arbeitsrechtlichen Sozialstandards erfolgen. Die Mitarbeitenden müssen jederzeit die Arbeit oder das Beschäftigungsverhältnis beenden können. Es dürfen keine psychischen Härten, sexuelle und persönliche Belästigung und Erniedrigung stattfinden. Menschen sind fair, würdevoll und respektvoll zu behandeln.

Geschäftspartner müssen ebenfalls faire Löhne zahlen und die maximalen Arbeitszeiten gemäß den geltenden Gesetzen einhalten sowie ein existenzsicherndes Arbeitsentgelt entsprechend den örtlichen Lebensbedingungen sicherstellen.

Wir erwarten, dass Mindeststandards für Arbeitssicherheit, Brandschutz und Gesundheit am Arbeitsplatz eingehalten werden. Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz sind für uns eine Grundvoraussetzung für eine Zusammenarbeit.

Geschäftspartner müssen Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeitenden an ihren Arbeitsplätzen sicherstellen und eine Arbeitsumgebung schaffen, die zur Verhütung von Unfällen beiträgt, und Gesundheitsrisiken für alle, die an ihren Standorten arbeiten, minimieren. Darüber hinaus müssen die örtlich geltenden Arbeitsschutzvorschriften befolgt und die Mitarbeitenden zu deren Befolgung angehalten und entsprechend geschult werden.

2. Ökologische Verantwortung

Wir und unsere Geschäftspartner sind verpflichtet, die einschlägigen Gesetze zu befolgen, internationale Umweltstandards einzuhalten, mit allen natürlichen Ressourcen sparsam und verantwortungsvoll umzugehen und die negativen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt, Klima, Artenvielfalt und Wasserknappheit minimal zu halten.

Von unseren Geschäftspartnern und uns erwarten wir, dass geeignete Managementsysteme eingesetzt werden, um Umwelt- und Sicherheitsrisiken zu vermeiden und bestehende Umwelt- und Sicherheitsstandards zu verbessern.

Es müssen alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Produktsicherheit, Umgang mit gefährlichen Stoffen, Gütern und Abfällen sowie Kennzeichnung und Verpackung von Produkten beachtet werden. Insbesondere dürfen Produkte keine Programmroutinen oder technische Vorrichtungen zur Umgehung gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen enthalten.

Wir erwarten, dass die Entwicklung und Verbreitung energieeffizienter und umweltfreundlicher Technologien gefördert, mit allen natürlichen Ressourcen sparsam umgegangen und Abfälle sowie Emissionen in die Luft, in Gewässer und den Boden reduziert werden.

3. Ethisches Geschäftsverhalten

Wir tolerieren keinerlei Form von Korruption, Bestechung oder andere unlautere Handelspraktiken und erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie es verbieten, Privatpersonen oder Beamten mit dem Ziel, in gesetzeswidriger Weise geschäftliche Entscheidungen zu beeinflussen oder diese dazu zu bewegen, pflichtwidrig zu handeln, Geschenke, Bewirtung, Zuwendungen zur Beschleunigung von Entscheidungen, Spenden, Sponsorengelder, Schmiergelder oder andere Vorteile zu gewähren.

Unsere Geschäftspartner sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, die der Verhinderung von Geldwäsche dienen, und dürfen sich in keiner Weise an Geldwäscheaktivitäten beteiligen. Eventuelle Interessenkonflikte, die einen Einfluss auf die Geschäftsbeziehung mit der WIEDEMANN-Gruppe haben oder den Anschein eines solchen Einflusses erwecken, sollen gemeldet werden.

Die Geschäftspartner müssen die geltenden Gesetze betreffend die Einfuhr und Ausfuhr von Waren, Dienstleistungen und Informationen sowie alle geltenden Embargos und Sanktionen beachten.

Jeder Geschäftspartner muss geeignete Maßnahmen treffen, um zu verhindern, dass in seinen Produkten Rohstoffe verwendet werden, die mittelbar oder unmittelbar zu Menschenrechtsverletzungen, zu Korruption, zur Finanzierung bewaffneter Gruppierungen oder zu ähnlichen nachteiligen Auswirkungen beitragen.

4. Qualität unserer Handelsprodukte

Bei der Auswahl unserer Lieferanten richten wir uns nach den hier festgehaltenen Rahmenbedingungen. Unsere Qualitätsanforderungen haben einen hohen Standard im Sinne der Nachhaltigkeit.

5. Schutz von Daten und Informationen

Wir und unsere Geschäftspartner beachten und befolgen die geltenden Datenschutzvorschriften. Alle Beteiligten müssen die Vertraulichkeit der übertragenen Daten und sensibler Informationen beachten und sicherstellen.

Abschlusserklärung

Wir sind bestrebt, durch den Einsatz angemessener, risikobasierter Kontrollmaßnahmen sicherzustellen, dass unsere Menschenrechtsstrategie erfolgreich in die täglichen Unternehmensabläufe integriert ist und die darin festgelegten Erwartungen umgesetzt werden.

Verstöße gegen die in diesem Verhaltenskodex festgestellten Standards, insbesondere eine Verletzung der Pflichten bezüglich Menschenrechte und Umweltschutz sowie Gesetzesverstöße, müssen unverzüglich abgestellt werden.

Sollten Sie Verstöße gegen unsere Verhaltensrichtlinien feststellen, melden Sie diese bitte unverzüglich über das Hinweisgeber- und Beschwerdesystem der WIEDEMANN-Gruppe, welches auf unserer Website eingesehen werden.

Für den Fall, dass Geschäftspartner, die gegen unsere Verhaltensrichtlinien verstoßen, das Problem nicht in adäquater Weise innerhalb einer angemessenen Frist angehen, behalten wir uns das Recht vor, die Geschäftsbeziehung aus wichtigem Grund ohne weitere Ankündigung und unbeschadet gesetzlicher oder vertraglicher Rechte zu beenden.