02
Aug
2022

Weg vom Gas! Neuer Fahrplan fürs Energiesparen

Die angespannte Lage bei der Energieversorgung und die Zuspitzung der Klimakrise sorgen derzeit für enorme Verunsicherung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat nun auf diese Entwicklung reagiert und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aufgestellt.

Für mehr Klimaschutz und Unabhängigkeit

Nachdem Russland die Gaslieferungen über die Pipeline Nord Stream gedrosselt hat und die Gaspreise in die Höhe geschossen sind, wurden die BEG Einzelmaßnahmen angepasst – mit dem Ziel, den Energiebedarf dauerhaft und nachhaltig zu senken und den Klimaschutz sowie die Unabhängigkeit von russischem Öl und Gas effizient und günstig voranzutreiben.

Das Förderprogramm soll möglichst vielen Menschen zugutekommen, damit Energiefresser wie alte Fenster, Türen oder Gasheizungen ausgewechselt und Wohnungen und Häuser saniert werden. Deshalb werden die Fördermittel für Sanierungen im Vergleich zu den Vorjahren angehoben und die Fördersätze spürbar gekürzt. Darüber hinaus wird jegliche Förderung von gasverbrauchenden Anlagen gestrichen.

Beispiel Wärmepumpe

Lag der Fördersatz bisher bei maximal 50 %, werden nach der Änderung bis zu 40 % beim Einbau einer Wärmepumpe gefördert. Umgerechnet auf die Höchstgrenze von 60.000 Euro pro Wohneinheit entspricht dies einer maximalen Fördersumme von bis zu 24.000 Euro – anstelle der bisherigen 30.000 Euro.

Abwrackprämie für alte Gasheizungen

Neu ist auch der Heizungs-Tausch-Bonus, der zusätzlich zum regulären Fördersatz gezahlt wird. Dieser beträgt für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen 10 %, sofern ihre Inbetriebnahme mehr als 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt. Funktionstüchtige Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen erhalten ebenfalls einen Bonus in Höhe von 10 %.

Wichtig: Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.

Die Änderungen treten zum 15. August 2022 in Kraft. Daher sollte jeder noch Unentschlossene prüfen, ob es sich lohnt, seinen Förderantrag einzureichen. Die Übergangsfrist für die Antragsstellung beim BAFA endet am 14. August 2022.

Weitere Informationen finden Sie unter hier.

Copyright des Bildes: DAIKIN Airconditioning Germany GmbH